Raumplanung · Wallis

Bau- und Zonenreglement (BZR)

Das kommunale Bau- und Zonenreglement (BZR, auch RCCZ auf Französisch) ist das von jeder Walliser Gemeinde erlassene öffentlich-rechtliche Dokument, das die Bauvorschriften auf ihrem Gemeindegebiet festlegt: Nutzungszonen, Indizes (AZ/ÜZ), maximale Gebäudehöhen, Grenzabstände, Gebäudehüllen und zulässige Nutzungen. Es ist für jedes Bauprojekt verbindlich.

Beispiele aus Walliser Reglementen

Gemeinde Konkretes Beispiel
Grimisuat Das BZR Grimisuat (Art. 115c) legt zonenspezifische Grenzabstände fest: H 60 → 1/2 H (frontal min. 7 m, seitlich min. 5 m); H 30 → 1/2 H (min. 4 m alle Fassaden).
Sion Das BZR Sion unterscheidet 20+ Zonen darunter CI (AZ 1,1, H 19 m), CII (AZ 0,9, H 17 m) und Altstadtzonen (CH) mit nicht beziffertem Bestandsgabarit.
Martigny Das BZR Martigny sieht für die Zone R4 eine AZ von 0,9 (mit ÜZ max. 1,1 bei städtischen Fluchten) und eine maximale Höhe von 24 m vor.

Häufig gestellte Fragen

Wo findet man das BZR einer Walliser Gemeinde?
Jede Gemeinde veröffentlicht ihr BZR auf ihrer offiziellen Website oder über das System OEREBlex VS. DDOT integriert die Texte von mehr als 50 Walliser Gemeinden und wendet sie automatisch bei der Parzellenanalyse an.
Gilt das BZR für die gesamte Gemeinde?
Ja, das BZR gilt für das gesamte Gemeindegebiet, aber die Vorschriften variieren je nach Zone stark: Eine Weilerzone und eine dichte Wohnzone können in derselben Gemeinde mit sehr unterschiedlichen Gebäudehüllen und Indizes koexistieren.

Verwandte Begriffe

Nutzungsplan · Bauzone · Gebäudehülle · Ausnützungsziffer (AZ)

Parzelle im Wallis analysieren