Raumplanung · Wallis

Gebäudehülle

Die Gebäudehülle ist die maximale dreidimensionale Einhüllende, in die ein Bauwerk passen muss. Sie wird durch die maximale Gebäudehöhe (gemessen an der Traufe oder am First je nach Gemeinde), die zulässige Geschosszahl, die Grenzabstände und manchmal die maximale Fassadenlänge definiert. Im Wallis legt jede Zone des BZR ihre eigene Gebäudehülle fest.

Beispiele aus Walliser Reglementen

Gemeinde Konkretes Beispiel
Grimisuat Zone CH (Dorf Champlan): H max. 11 m, 3 Geschosse, Gebäudehülle durch Nachbarhöhe begrenzt (max. 1/10 Überschreitung).
Sion Zone T (Hochhäuser) in Sion: H max. 32 m — das höchste Gebäudehüllenmass des Sion-BZR, reserviert für Wohntürme.
Martigny Zone CE (Zentrum A) in Martigny: H max. 24 m, 5 bis 7 Geschosse, historische Gebäudehülle mit dichtem Bestand (AZ im Tableau nicht festgelegt).

Häufig gestellte Fragen

Traufhöhe oder Firsthöhe — was ist der Unterschied?
Die Traufhöhe misst die Fassade bis zur Dachrinne, ohne Dach. Die Firsthöhe umfasst den Giebel und das Dach. Das Walliser Baugesetz bezieht sich üblicherweise auf die Traufhöhe, aber einige BZR präzisieren die Firsthöhe für flach geneigte Dächer.

Verwandte Begriffe

Ausnützungsziffer (AZ) · Grenzabstand · Bau- und Zonenreglement (BZR)

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