Raumplanung · Wallis
Die Bauzone umfasst die Gebiete des Gemeindegebiets, in denen grundsätzlich gebaut werden darf. Im Walliser Recht umfasst sie Wohnzonen (Wohn-, Dorf-, Zentrumszonen), Mischzonen, Industrie- und Gewerbezonen sowie Sondernutzungszonen. Parzellen außerhalb der Bauzone (Landwirtschaftszone, Wald) sind grundsätzlich nicht bebaubar.
| Gemeinde | Konkretes Beispiel |
|---|---|
| Conthey | In Conthey bilden die Wohnzonen R8 (AZ 0,9, H 19 m), R7 (AZ 0,7, H 19 m) und R6 (AZ 0,6, H 10 m) die wichtigsten Bauzonen der Ebene. |
| Martigny | Martigny hält seine Nicht-Bauzonen (ZAP, ZAG) für die Landwirtschaft und Grünflächen frei; die Zone R2 (AZ 0,25, H 8 m) ist seine am wenigsten dichte Wohnzone. |
| Grimisuat | In Grimisuat ist die Zone H 20 die am wenigsten dichte Wohnbauzone (AZ 0,2, H max. 8 m, 2 Geschosse). |
Nutzungsplan · Bebaubarkeit einer Parzelle · ÖREB-Kataster
Parzelle im Wallis analysieren