Raumplanung · Wallis

Bauzone

Die Bauzone umfasst die Gebiete des Gemeindegebiets, in denen grundsätzlich gebaut werden darf. Im Walliser Recht umfasst sie Wohnzonen (Wohn-, Dorf-, Zentrumszonen), Mischzonen, Industrie- und Gewerbezonen sowie Sondernutzungszonen. Parzellen außerhalb der Bauzone (Landwirtschaftszone, Wald) sind grundsätzlich nicht bebaubar.

Beispiele aus Walliser Reglementen

Gemeinde Konkretes Beispiel
Conthey In Conthey bilden die Wohnzonen R8 (AZ 0,9, H 19 m), R7 (AZ 0,7, H 19 m) und R6 (AZ 0,6, H 10 m) die wichtigsten Bauzonen der Ebene.
Martigny Martigny hält seine Nicht-Bauzonen (ZAP, ZAG) für die Landwirtschaft und Grünflächen frei; die Zone R2 (AZ 0,25, H 8 m) ist seine am wenigsten dichte Wohnzone.
Grimisuat In Grimisuat ist die Zone H 20 die am wenigsten dichte Wohnbauzone (AZ 0,2, H max. 8 m, 2 Geschosse).

Häufig gestellte Fragen

Wie erfahre ich, ob meine Parzelle in der Bauzone liegt?
Die Nutzungszone ist im Nutzungsplan (PAZ) der Gemeinde verzeichnet. DDOT fragt automatisch die ÖREB-Schicht und das Swisstopo-Kataster ab, um die für Ihre Parzelle geltende Zone zu ermitteln.
Sind alle Parzellen in der Bauzone bebaubar?
Nein. Auch in der Bauzone kann eine Parzelle wegen ÖREB-Beschränkungen (hohe Gefahrenzone, Legalwald), eines Grundwasserschutzperimeters oder fehlender Erschließung (Straße, Wasser, Kanalisation) nicht bebaubar sein.

Verwandte Begriffe

Nutzungsplan · Bebaubarkeit einer Parzelle · ÖREB-Kataster

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