Raumplanung · Wallis
Die Bebaubarkeit einer Parzelle ist ihre rechtliche und technische Fähigkeit, eine Bebauung aufzunehmen. Sie hängt von der Nutzungszone (PAZ), dem geltenden BZR, den ÖREB-Beschränkungen, der Erschließung (Wasser, Kanalisation, Energie, Zufahrt) und der Form des Grundstücks ab. Eine Parzelle kann in der Bauzone liegen und dennoch aus einem dieser Gründe nicht bebaubar sein.
| Gemeinde | Konkretes Beispiel |
|---|---|
| Grimisuat | Eine Parzelle in der Zone ARTISANAT in Grimisuat (AZ 0,1, H 12 m) ist bebaubar, unterliegt aber strengen Regeln: kein Wohnen außer Aufsicht, begrenzte Emissionen. |
| Martigny | Die Zone VV (Altstadt) in Martigny hat eine nicht bezifferte historische Bebaubarkeit: Die AZ ist im Zonentableau nicht festgelegt; nur die geschlossene Bauweise ist vorgeschrieben. |
Bauzone · ÖREB-Kataster · Ausnützungsziffer (AZ) · Nutzungsplan
Parzelle im Wallis analysieren